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Kreisheimatbund Olpe e.V.

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Profil

Kreisheimatbund Olpe e.V. - Ein junger Verein mit Zielen für Gegenwart und Zukunft

Am 26.09.1980 wurde der Kreisheimatbund Olpe im Rahmen der Jubiläumsfeier "50 Jahre Hohe Bracht" ins Leben gerufen. An der Gründungsversammlung nahmen über 130 Personen teil. Maßgeblich gestützt und getragen wurde die Initiative zur Gründung des neuen Heimatbundes von Verantwortlichen des politischen Lebens im Kreis Olpe. Der neue Heimatbund sollte die lokalen Aktivitäten der Heimatarbeit miteinander verbinden, jedoch nur Aufgaben übernehmen und unterstützen, die von den örtlichen Vereinen und den Ortsheimatpflegern nicht im nötigen Umfang wahrgenommen werden konnten.

Drei Arbeitsfeldern wollte man sich besonders widmen:

·   dem Landschaftsschutz,

·   der geschichtlichen Forschung und

·   der Pflege des traditionellen gemeinschaftlichen und geselligen Lebens in den Dörfern und Städten.

Darüber hinaus oblag dem Kreisheimatbund nunmehr die Herausgabe der "Heimatstimmen aus dem Kreis Olpe". Die Anfänge dieser Zeitschriftenreihe datieren in das Jahr 1922, als der damalige "Heimatverein für das ehemalige Justizamt Olpe " (Bereich Olpe, Drolshagen, Wenden) erstmals seine "Heimatblätter" herausbrachte, zunächst im Zeitungsdruck, ab dem 3. Jahrgang in Heftform mit dem Zusatz "Zeitschrift der Heimatvereine des Kreises Olpe". Im Jahr 1941 wurde die Reihe eingestellt und erst 1948 unter dem Titel "Heimatstimmen" wieder aufgenommen.

Neben der Herausgabe der Heimatstimmen obliegt dem Kreisheimatbund die Herausgeberschaft und Verantwortung für die Schriftenreihe des Kreises Olpe. In dieser Reihe sind bis heute 30 Titel erschienen, die sich sowohl mit historischen Themen beschäftigen, als auch mit  Vorgängen und Problembereichen der Gegenwart.

Mit der Fibel "Bauen und Wohnen im Sauerland" versucht der Kreisheimatbund allen Bauwilligen und Verantwortlichen in kommunalen Bauämtern, konkrete Hilfestellungen für eine der landschaftlichen und historischen Eigenart unserer Heimat angepasste Gestaltung baulicher Anlagen zu geben.

Zu Beginn des Jahres 2005 verfügte der Kreisheimatbund Olpe über 442 Mitglieder. Rund 1.300 Personen und Organisationen sind Bezieher der Heimatstimmen. Über den Kontakt zu den örtlichen Heimatvereinen hinaus, sucht der Kreisheimatbund seit einigen Jahren das intensive Gespräch mit anderen, der Heimatpflege im weitesten Sinne verbundenen Personen und Gruppen, insbesondere den ehrenamtlichen Naturschutzverbänden. Ziel ist es, das Interesse an Heimat – ihrer Vergangenheit, ihrer Gegenwart, vor allem aber ihrer Zukunft - auf eine möglichst breite Basis zu stellen. Aus dem Gedankenaustausch zwischen Menschen unterschiedlicher, sich in vielfacher Weise ergänzender Auffassungen von „Heimat“ sollen sich neue Impulse für die tägliche Arbeit ergeben.

 

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Satzung

 

§ 1

Name, Sitz und Geschäftsjahr

 

Der Verein führt den Namen Kreisheimatbund Olpe e.V. und hat seinen Sitz in Olpe. Sein Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

 

§ 2

Zweck

 

(1) Der Kreisheimatbund Olpe pflegt und fördert die natürliche und kulturelle Eigenart der Heimat und die Landeskunde im Kreis Olpe. Er will dabei Überliefertes und Neues sinnvoll vereinen und weiterentwickeln, der Bevölkerung die Kenntnis der Heimat vermitteln und die Verbundenheit mit ihr wecken und erhalten. Er greift alle Aufgaben der Heimatpflege auf und sammelt alle Bestrebungen der Heimatarbeit im Kreis Olpe. Dieses Ziel soll in Zusammenarbeit mit dem Westfälischen Heimatbund und dem Sauerländer Heimatbund für das kurkölnische Sauerland, denen der Verein angehört, sowie mit allen auf diesem Gebiet tätigen Personen, Vereinigungen und Körperschaften erreicht werden.

 

(2) Der Kreisheimatbund unterstützt die Arbeit der örtlichen Heimatvereine und Ortsheimatpfleger, deren Selbständigkeit von ihm nicht berührt wird.

 

(3) Der Kreisheimatbund verfolgt das Vereinsziel auch durch Veröffentlichung heimatkundlichen und wissenschaftlichen Schrifttums, u.a. der Schriftenreihe "Heimatstimmen aus dem Kreis Olpe", die zugleich Vereinsnachrichten sind.

 

(4) Der Verein erstrebt keinen Gewinn. Er verfolgt durch seine Tätigkeit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsvorschriften der Abgabenordnung. Etwaige Gewinne oder Zuwendungen dürfen nur für den satzungsmäßigen Zweck verwendet werden. Es darf kein Mitglied durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

 

§ 3

Mitgliedschaft

 

(1) Mitglied des Kreisheimatbundes Olpe können alle Personen, Vereinigungen und Körperschaften werden, die die Ziele der Heimatpflege zu fördern bereit sind.

 

(2) Über den schriftlich zu stellenden Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluß. Der Austritt muß schriftlich spätestens 3 Monate vor Jahresende erklärt werden. Der Ausschluß erfolgt nach Anhörung des betreffenden Mitgliedes durch Beschluß des Vorstandes.

 

 

§ 4

Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

(1) Jedes Mitglied sowie die Mitglieder der Ortsheimatvereine haben das Recht, an den Versammlungen und Veranstaltungen des Kreisheimatbundes teilzunehmen.

 

(2) Stimmrecht haben nur die Vereinsmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Ortsheimatvereine haben je angefangene 50 Mitglieder eine Stimme. Vereine, die auf Kreisebene organisiert oder zusammengeschlossen sind, können nur als Kreisverband Mitglied werden und haben je angefangene 1000 Personen eine Stimme, höchstens 5 Stimmen je Kreisverband. Der Kreis Olpe hat 7 Stimmen, seine Städte und Gemeinden haben je eine Stimme; die Stimmen des Kreises können nur einheitlich abgegeben werden.

 

(3) Durch die Mitgliedschaft wird kein Anspruch auf das Vereinsvermögen erhoben. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

(4) Jedes Mitglied ist verpflichtet, Ziele und Zwecke des Vereins nach Kräften zu unterstützen und den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beitrag zu zahlen.

 

 

§ 5

Organe des Vereins

 

Die Organe sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

 

 

§ 6

Der Vorstand

 

(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und höchstens 7 weiteren Mitgliedern. Außerdem gehören der Landrat und der Kreisheimatpfleger kraft Amtes dem Vorstand an. Die Bezeichnung der Funktionsämter gilt unabhängig von der Geschlechtszugehörigkeit.

 

(2) Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist allein zur Vertretung des Vereins berechtigt. Der stellvertretende Vorsitzende soll nur dann tätig werden, wenn der Vorsitzende verhindert ist.

 

(3) Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Wahlperiode beträgt grundsätzlich 4 Jahre, wobei bei der ersten Neuwahl des Vorstandes der Wahlmodus so zu gestalten ist, daß die Wahlperiode des Vorsitzenden, des Schatzmeisters sowie bis zu drei Beisitzern nicht zeitgleich mit der Wahlperiode des stellvertretenden Vorsitzenden sowie bis zu vier Beisitzern endet. Die Vorstandsmitglieder bleiben im Amt bis durch Neuwahlen ein Nachfolger bestimmt ist. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtszeit aus, wird in der nächsten Mitgliederversammlung eine Ergänzungswahl für die Dauer der Wahlperiode vorgenommen.

 

(4) Der Vorstand entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht der Beschlußfassung der Mitgliederversammlung unterliegen. Er ist beschlußfähig, wenn 6 Vorstandsmitglieder anwesend sind. Der Vorsitzende

leitet die Arbeit des Vorstandes.

 

(5) Der Vorstand bestellt auf Vorschlag des Kreisheimatpflegers und im Einvernehmen mit dem Landrat den verantwortlichen Schriftleiter der "Heimatstimmen aus dem Kreise Olpe". Der Schriftleiter hat das Recht, an den Sitzungen des Vorstandes teilzunehmen. Er kann im Einvernehmen mit dem Vorstand einen Redaktionsbeirat bilden und besetzen.

 

 

§ 7

Mitgliederversammlung

 

(1) Wenigstens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Sie wird vom Vorsitzenden schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung soll möglichst 4 Wochen, mindestens aber 2 Wochen vorher den Mitgliedern zugegangen sein.

 

(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet aufgrund eines Beschlusses des Vorstandes oder dann statt, wenn mindestens 1/10 aller Mitglieder es schriftlich beantragen.

 

(3) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig.

 

(4) Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

 

1. Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichtes des Vorstandes

2. Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer

3. Entlastung des Vorstandes

4. Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer

5. Festsetzung der Beiträge und Behandlung von Anträgen

6. Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins

7. Ernennung von Ehrenmitgliedern auf Vorschlag des Vorstandes

 

(5) Die Mitgliederversammlung kann in grundsätzlichen Angelegenheiten der Heimatpflege beraten und beschließen.

 

(6) Die Kassenführung ist vor der Mitgliederversammlung durch 2 Kassenprüfer zu prüfen.

 

 

§ 8

Kreisheimatpfleger

 

(1) Der Kreisheimatpfleger soll auf Vorschlag des Landrats nach Anhörung des Vorstandes des Kreisheimatbundes und im Einvernehmen mit dem Westfälischen Heimatbund vom Kreistag des Kreises Olpe berufen werden.

 

(2) Der Kreisheimatpfleger koordiniert die Tätigkeit der auf dem Gebiete der Heimatpflege tätigen Mitglieder und pflegt die Kontakte mit der Öffentlichkeit und allen an der Heimatpflege Interessierten. Er führt die Vereinsgeschäfte. Der Landrat soll hierzu die personellen und sachlichen Mittel zur Verfügung stellen und bestellt auch einen Schriftführer.

 

 

§ 9

Beirat

 

Der Verein kann einen Beirat bilden, dessen Mitglieder vom Vorstand berufen werden. Der Beirat berät den Vorstand in fachlichen Fragen, fördert die Zusammenarbeit mit den Heimat- und Naturschutzvereinen und den in der Heimatpflege tätigen Einzelpersonen und unterstützt die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins.

 

 

§ 10

Arbeitskreise

 

Zur Durchführung besonderer Aufgaben können im Einvernehmen mit dem Vorstand Arbeitskreise gebildet werden. Die Arbeitskreise wählen ihren Vorsitzenden selbst.

 

 

§ 11

Versammlungsleitung und Beschlußfassung

 

(1) Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Sind beide verhindert, so übernimmt das an Lebensjahren älteste Vorstandsmitglied den Vorsitz.

 

(2) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt, soweit nicht anderes bestimmt ist. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von 3/4 der Stimmen der erschienenen Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

 

(3) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes werden in eine Niederschrift aufgenommen, die vom Vorsitzenden, einem Vorstandsmitglied und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

 

 

§ 12

Auflösung

 

Bei Auflösung des Vereins fließt sein Vermögen dem Kreis Olpe zu, der es für Zwecke der Heimatpflege oder Landeskunde zu verwenden hat.

 

 

 

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Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 19,- € und beinhaltet auch den Bezug der „Heimatstimmen aus dem Kreis Olpe“ (4 Hefte jährlich). Ohne den Bezug der „Heimatstimmen“ beträgt der Mitgliedbeitrag lediglich 8,- €.

 

Für einen jährlichen Betrag von 13,- € können Sie auch die „Heimatstimmen“ abonnieren, ohne Mitglied des Kreisheimatbundes zu werden.

 

Drucken Sie einfach den Aufnahmeantrag aus und kreuzen Sie die Option ihrer Wahl an.

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Beiträge nur im Wege der Einzugsermächtigung entrichtet werden können.